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Fördermöglichkeiten

An der Finanzierung beruflicher Weiterbildung sind die Betriebe, der Staat, die Bundesagentur für Arbeit und die Privatpersonen beteiligt. In der Bildungsberatung vor Beginn eines Kurses beraten wir Sie, welche finanzielle Unterstützung es allgemein gibt, welche für Sie u. U. in Frage kommen könnte und an welche Einrichtung Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden sollten.
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") für Lehrgänge zur Ausbildereignungsverordnung

Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in Fortbildungsordnungen das Erlangen der Eignung gemäß Ausbildereignungsverordnung vorgeschrieben ist. Beispiele: Meister, Industriemeister, Personalfachkaufmann, Aus- und Weiterbildungspädagoge.

Weitere Informationen finden Sie hier in der Beschreibung der Förderung "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG)".
 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB
 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.
 

Bildungs­gutschein

Link zur ausführlichen Information

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
 

Meisterbonus

Der Freistaat Sachsen gewährt Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister abschließen, eine Zuwendung i. H. v. 2.000 EUR.

Der Antrag auf Auszahlung muss bei der Industrie- und Handelskammer Dresden als der zuständigen Stelle für die Prüfungsabnahme gestellt werden. Mit der Geldleistung soll ein Anreiz für Facharbeiter geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und damit die eigene Qualifikation zu stärken.

Berücksichtigt werden alle Meisterprüfungsteilnehmer, die ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer Kammer in Sachsen abgelegt haben.

IHK Dresden - Beantragung Meisterbonus
 

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte. Durch eine Förderung von bis zu 100 % erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Bildungsangeboten und können ihre Qualifikationen erweitern. Dabei schafft dieses Förderangebot eine Entlastung für Unternehmen, welche vor den Herausforderungen des Strukturwandels, der Digitalisierung sowie des Fachkräftemangels stehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit
 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
Nichts dabei? Eventuell werden Sie in der Fördermitteldatenbank Sachsen fündig.

Neben den genannten Fördermöglichkeiten der verschiedensten Institutionen gibt es die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dies betrifft z. B.
  • Lehrgangs-/Seminarentgelte
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Literatur, Lernmittel
  • Verpflegungsmehraufwendungen
  • Kosten für die Teilnahme an Lerngruppen