Inhalt

Betriebswirtschaft

Veranstaltung

Geprüfter Technischer Betriebswirt

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Fortbildungsprüfung

Beschreibung

Geprüfte Technische Betriebswirte sind doppelt qualifiziert, denn Sie verbinden kaufmännisches Knowhow mit technischem Fachwissen. In produzierenden Unternehmen managen sie betriebliche Prozesse entlang der Wertschöpfungskette, leiten Mitarbeiter an und übernehmen Budgetverantwortung. Aus gutem Grund zählt dieser Abschluss zur höchsten Stufe im IHK-Weiterbildungssystem und ist gemäß Deutschem Qualifikationsrahmen (DQR) gleichrangig mit einem akademischen Master.

Als Technischer Betriebswirt treffen Sie Entscheidungen unter Beachtung von Logistik, Finanzen und Informationen. Sie erstellen Kalkulationen und Investitionspläne, leiten Projekte unter technisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten, koordinieren Schnittstellen und führen Mitarbeiter. Die beruflichen Einsatzmöglichkeiten sind ebenso vielfältig und reichen von leitenden Funktionen im Einkauf, Controlling, Projektmanagement und Vertrieb bis hin zur Produktions- oder Betriebsleitung.

Wir vermitteln Ihnen berufsbegleitend oder in Vollzeit alle Inhalte, die Sie für die IHK-Fortbildungsprüfung benötigen.

 
 

Durchführungsmodelle

Hier finden Sie eine Übersicht unserer verschiedenen Durchführungsmodelle.
 

Damit unterstützen wir Ihren persönlichen Lernerfolg

  • Individuelle Betreuung von der Anfrage bis zur Prüfungsanmeldung
  • Kompetente Dozenten, die ihr fundiertes Fachwissen mit größtmöglichem Praxisbezug weitergeben
  • Einen Zugang zur IHK-Online-Akademie, auf der Lernstandskontrollen Sie bei der Prüfungsvorbereitung unterstützen
  • Digitale Skripte über die App "IHK Lernen mobil"
 

So profitieren Sie von dieser Weiterbildung

  • Sie erhalten einen bundesweit anerkannten Abschluss auf Master-Niveau
  • Sie gewinnen an Selbstvertrauen und Erfahrung
  • Sie erweitern Ihr Fachwissen und können das Gelernte sofort in der täglichen Arbeit anwenden
  • Sie stärken Ihre berufliche Position und qualifizieren sich für neue, verantwortungsvollere Aufgaben
  • Sie verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
 

Erfolg mit Höherer Berufsbildung: Absolventen berichten

Industriemeister, Betriebs- und Fachwirte: 20 Absolventinnen und Absolventen stellen Ihren Werdegang, Ihre Erfahrungen und Erfolge vor. Hier gibts die Broschüre zum Download.

 

Gliederung und Inhalte

Wirtschaftlicher Prozess und betrieblicher Leistungsprozess
  • Aspekte der Allgemeinen Volks- und Betriebswirtschaftslehre
  • Rechnungswesen
  • Finanzierung und Investition
  • Material-, Produktions- und Absatzwirtschaft
Management und Führung
  • Organisation und Unternehmensführung
  • Personalmanagement
  • Informations- und Kommunikationstechniken
Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil

Der Unterricht wird vollständig in Präsenz absolviert - entweder am gewählten Veranstaltungsort oder in unserem virtuellen Klassenraum.
 
 

kostenfreie Informationsveranstaltung

Bitte beachten Sie auch die zugehörige Informationsveranstaltung. Hier stellen wir Ihnen den Vorbereitungslehrgang noch einmal detailliert vor und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Inhalte, Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.

 

Voraussetzungen

Informationen zur Prüfung, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Prüfungsgebühren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter der Industrie- und Handelskammer Dresden, erreichbar unter www.dresden.ihk.de.

Eine unverbindliche Übersicht finden Sie im Schema Zulassungsvoraussetzungen.

Zielgruppe

Technische Fachwirte (IHK-Prüfung), Industriemeister, technische Meister, staatlich geprüfte Techniker, berufserfahrende Ingenieure

Abschlussart

IHK-Prüfungszeugnis (nach Ablegen der Prüfung)

Abschluss

Geprüfter Technischer Betriebswirt

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH

Art der Veranstaltung

Fortbildung gem. BBiG

Termin zur Veranstaltung

14.05.2024 - 16.10.2025
Live-Online-Lernen  

freie Plätze
Zeitraum
14.05.2024 - 16.10.2025
Live-Online-Lernen
zeitliche Durchführung
Di + Do, 18:00 - 21:15 Uhr,
Sa lt. Plan, 08:30 - 13:30 Uhr
Vollzeitwoche: 03. - 07.02.2025, 08:00 bis 15:00 Uhr
Unterrichtsstunden
482
Zusatzinformationen
Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
Lehrgangsort
virtuelles Klassenzimmer
Preis
4.390 EUR
Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
Förderung
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
anmeldepflichtig
ja
Anmeldefrist
15.04.2024
Ansprechpartner
  • 23.05.2024 - 06.03.2025
    Präsenzlernen - Flexi  

    freie Plätze
    Zeitraum
    23.05.2024 - 06.03.2025
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.    
    Lehrgangsort
    virtuelles Klassenzimmer
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.04.2024
    Ansprechpartner
  • 01.07.2024 - 27.09.2024
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    01.07.2024 - 27.09.2024
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr 
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.

    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    24.05.2024
    Ansprechpartner
  • 21.10.2024 - 25.02.2026
    Live-Online-Lernen  

    freie Plätze
    Zeitraum
    21.10.2024 - 25.02.2026
    Live-Online-Lernen
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 18:00 - 21:15 Uhr
    Sa lt. Plan, 08:30 - 13:30 Uhr

    Vollzeitwoche: 06. - 10.10.2025, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    482
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.     
    Lehrgangsort
    virtuelles Klassenzimmer
    Preis
    4.390 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    30.09.2024
    Ansprechpartner
  • 04.11.2024 - 14.02.2025
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit   Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    04.11.2024 - 14.02.2025
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit 
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr 
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.

    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    30.09.2024
    Ansprechpartner
  • 16.11.2024 - 20.09.2025
    Präsenzlernen - Flexi  Bautzen + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    16.11.2024 - 20.09.2025
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.

    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    Bautzen
    Preis
    4.900 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    28.10.2024
    Ansprechpartner
  • 18.11.2024 - 20.09.2025
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    18.11.2024 - 20.09.2025
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.

    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    01.11.2024
    Ansprechpartner
  • 20.05.2025 - 25.02.2027
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    20.05.2025 - 25.02.2027
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.    
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum  
    Preis
    4.950 EUR
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    30.04.2025
    Ansprechpartner
  • 30.06.2025 - 17.10.2025
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    30.06.2025 - 17.10.2025
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    26.05.2025
    Ansprechpartner
  • 03.11.2025 - 13.02.2026
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    03.11.2025 - 13.02.2026
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.09.2025
    Ansprechpartner
  • 24.11.2025 - 30.09.2026
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    24.11.2025 - 30.09.2026
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum  
    Preis
    4.950 EUR
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    03.11.2025
    Ansprechpartner
  • 19.05.2026 - 25.02.2027
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    19.05.2026 - 25.02.2027
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    17.04.2026
    Ansprechpartner
  • 13.07.2026 - 09.10.2026
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    13.07.2026 - 09.10.2026
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum
    Preis
    4.950 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    08.06.2026
    Ansprechpartner
  • 02.11.2026 - 12.02.2027
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    02.11.2026 - 12.02.2027
    Präsenzlernen - Flexi | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.    
     
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum
    Preis
    4.950 EUR
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    30.09.2026
    Ansprechpartner
  • 23.11.2026 - 29.09.2027
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    23.11.2026 - 29.09.2027
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.    
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum  
    Preis
    4.950 EUR
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    06.11.2026
    Ansprechpartner
  • docID: D10784