Inhalt

Medien und IT

Veranstaltung

Geprüfter Medienfachwirt Print (Bachelor Professional in Media)

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Fortbildungsprüfung

Beschreibung

Täglich haben wir Gedrucktes in der Hand: Wir nutzen Verpackungen, lesen Magazine oder stöbern in Katalogen und Prospekten. Wenn uns dabei die Gestaltung, Haptik oder eine raffinierte Veredelung positiv überrascht, wirkt die Werbebotschaft besonders lange nach. Medienfachwirte mit der Spezialisierung Print wissen, wie Zielgruppen mit Druckprodukten optimal erreicht werden. Sie verbinden Kundenwünsche mit klugen Konzepten - eine Fähigkeit, die sie für Positionen im mittleren Management qualifiziert.

Als Geprüfter Medienfachwirt Print sind Sie mittendrin: Sie arbeiten eng mit Kunden und Kollegen zusammen, entwickeln Cross-Media-Konzepte und organisieren deren Umsetzung. Dazu gehören neben der Kostenkalkulation und Auswahl geeigneter Druckverfahren auch die Datenaufbereitung, das Monitoring der Herstellungsprozesse und die abschließende Qualitätskontrolle.

Der Vorbereitungslehrgang wird in Kooperation mit der media project Institut für IT- und Managementtechnologien gGmbH durchgeführt.

Wir vermitteln Ihnen alle Inhalte, die Sie für die IHK-Fortbildungsprüfung benötigen.

 
 

Durchführungsmodelle

Hier finden Sie eine Übersicht unserer verschiedenen Durchführungsmodelle. 
 

Damit unterstützen wir Ihren persönlichen Lernerfolg

  • Individuelle Betreuung von der Anfrage bis zur Prüfungsanmeldung
  • Kompetente Dozenten, die ihr fundiertes Fachwissen mit größtmöglichem Praxisbezug weitergeben
  • Einen Zugang zur IHK-Online-Akademie: unsere Kommunikationsplattform, die Möglichkeiten zum Austausch bietet und auf der lehrgangsbegleitende Inhalte und Informationen bereitgestellt werden
 

So profitieren Sie von dieser Weiterbildung

  • Sie erhalten einen bundesweit anerkannten Abschluss auf Bachelor-Niveau
  • Sie gewinnen an Selbstvertrauen und Erfahrung
  • Sie erweitern Ihr Fachwissen und können das Gelernte sofort in der täglichen Arbeit anwenden
  • Sie stärken Ihre berufliche Position und qualifizieren sich für neue, verantwortungsvollere Aufgaben
  • Sie verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
 

Erfolg mit Höherer Berufsbildung: Absolventen berichten

Industriemeister, Betriebs- und Fachwirte: 20 Absolventinnen und Absolventen stellen Ihren Werdegang, Ihre Erfahrungen und Erfolge vor. Hier gibts die Broschüre zum Download.

 
 

Gliederung und Inhalte

Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Medienproduktion
    • Produkte und Prozesse der Print- und Digitalmedienproduktion
    • Printmedien
  • Führung und Organisation
    • Personalmanagement
    • Vertriebs- und Geschäftsprozesse
    • Kostenmanagement

Mit dem Abschluss Geprüfter Medienfachwirt sind Sie in der dynamischen Druck- und Medienbranche sehr gefragt. Verlage, Druckereien und Medienverbände bieten eine Vielzahl interessanter Tätigkeitsfelder.

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen als Ausbilder tätig werden möchten, müssen Sie nur noch die praktisch-mündliche Prüfung gemäß AEVO ablegen. Von der schriftlichen Prüfung sind Sie als Geprüfter Medienfachwirt maximal zwei Jahre nach Ihrem Abschluss befreit. 
 
 

PowerVario 2: Vom Fachwirt bis zum Betriebswirt

Sie wollen beruflich bis ganz nach oben? Mit dem Abschluss Geprüfter Medienfachwirt erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Geprüften Betriebswirt, der höchsten Qualifikation im kaufmännischen Bereich. Mit PowerVario 2 bieten wir Ihnen die passende Lehrgangskombination. Der Vorteil: Wir reduzieren den Gesamtbetrag um 750 EUR, wenn Sie sich von Anfang an für eine PowerVario 2-Kombination anmelden.
 

kostenfreie Informationsveranstaltung

Bitte beachten Sie auch die zugehörige Informationsveranstaltung. Hier stellen wir Ihnen den Vorbereitungslehrgang noch einmal detailliert vor und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Inhalte, Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.

Voraussetzungen

Informationen zur Prüfung, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Prüfungsgebühren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter der Industrie- und Handelskammer Dresden, erreichbar unter www.dresden.ihk.de.

Abschlussart

IHK-Prüfungszeugnis (nach Ablegen der Prüfung)

Abschluss

Geprüfter Medienfachwirt Print (Bachelor Professional in Media)

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH

Art der Veranstaltung

Fortbildung gem. BBiG

Termin zur Veranstaltung

03.05.2024 - 13.05.2026
Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

freie Plätze
Zeitraum
03.05.2024 - 13.05.2026
Präsenzlernen - Flexi
zeitliche Durchführung
Mi, 17:00 - 21:00 Uhr (1x mtl. im Teil 2)
Fr, 17:00 - 21:00 Uhr
Sa, 08:00 - 14:30 Uhr (2x mtl.)
Unterrichtsstunden
850
Zusatzinformationen
Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
Lehrgangsort
IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden
Preis
7.100 EUR
Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
Förderung
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
anmeldepflichtig
ja
Anmeldefrist
08.04.2024
Ansprechpartner
  • 03.05.2024 - 30.11.2027
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    03.05.2024 - 30.11.2027
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Medienfachwirt (03.05.2024 - 13.05.2026)
    Mi, 17:00 - 21:00 Uhr (1x mtl. im Teil 2)
    Fr, 17:00 - 21:00 Uhr
    Sa, 08:00 - 14:30 Uhr (2x mtl.)

    Betriebswirt (12.10.2026 - 30.11.2027)
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
    Unterrichtsstunden
    1.520 (850 UStd. Medienfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum
    Preis
    11.120 EUR (7.100 EUR + 4.770 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    08.04.2024
    Ansprechpartner
  • 01.11.2024 - 30.06.2028
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    01.11.2024 - 30.06.2028
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Medienfachwirt (01.11.2024 - 07.11.2026)
    Mi, 17:00 - 21:00 Uhr (1x mtl. im Teil 2)
    Fr, 17:00 - 21:00 Uhr
    Sa, 08:00 - 14:30 Uhr (2x mtl.)

    Betriebswirt (04.05.2027 - 30.06.2028)
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr (in Dresden)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)  
    Unterrichtsstunden
    1.520 (850 UStd. Medienfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    Präsenz:
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online:
    virtueller Klassenraum
    Preis
    11.120 EUR (7.100 EUR + 4.770 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    01.10.2024
    Ansprechpartner
  • 01.11.2024 - 07.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    01.11.2024 - 07.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mi, 17:00 - 21:00 Uhr (1x mtl. im Teil 2)
    Fr, 17:00 - 21:00 Uhr
    Sa, 08:00 - 14:30 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    850
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    7.100 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    01.10.2024
    Ansprechpartner
  • docID: D66169