Inhalt

Kunststoff/Kautschuk

Veranstaltung

Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Fortbildungsprüfung

Beschreibung

Industriemeister sorgen als Führungskräfte im unteren bis mittleren Management für reibungslose Produktionsabläufe, leiten Mitarbeiter an und bilden Lehrlinge aus. Technologische und wirtschaftliche Entwicklungen führen jedoch dazu, dass der Industriemeister zunehmend die Rolle eines operativen Managers bzw. eines Managers in der Produktion übernimmt. Als Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk sind Sie vorrangig mit Führungsaufgaben betraut und wirken an der Schnittstelle von kaufmännischen und technischen Funktionsbereichen Ihres Unternehmens.

Sie sind in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Planung, Organisation und Fertigung in Ihrem Arbeitsbereich reibungslos verläuft. Dabei verknüpfen Sie technisches und kaufmännisches Wissen und Können sowie Führungskompetenz in Unternehmen der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, das sind zum Beispiel Autoreifenhersteller, Herstellerfirmen für Gummischläuche, Kunststoffverpackungen oder Baubedarfsartikel aus Kunststoff.

Gliederung und Inhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Naturwissenschaftlich-Technische Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Technik*
    • Verarbeitungstechnik
    • Betriebstechnik
    • Werkstoffe
    • Produktionsprozesse
  • Organisation
    • Betriebliches Kostenwesen
    • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Führung und Personal
    • Personalführung
    • Personalentwicklung
    • Qualitätsmanagement
* Der Qualifikationsschwerpunkt "Technik" der Handlungsspezifischen Qualifikation umfasst 300 Unterrichtseinheiten und wird in Kooperation mit Polysax Bildungszentrum Kunststoffe GmbH für alle Kursstarts und Unterrichtsorte im Verlauf der zweiten Kurshälfte jeweils in den Räumlichkeiten von Polysax in Bautzen durchgeführt.

 
 

Durchführungsmodelle

Hier finden Sie eine Übersicht unserer verschiedenen Durchführungsmodelle. 
 

PowerVario 2: Vom Industriemeister bis zum Technischen Betriebswirt

Sie wollen beruflich bis ganz nach oben? Mit dem Abschluss Geprüfter Industriemeister Kunststoff und Kautschuk erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Geprüften Technischen Betriebswirt, der höchsten Qualifikation im gewerblich-technischen Bereich. Mit PowerVario 2 bieten wir Ihnen die passende Lehrgangskombination. Der Vorteil: Wir reduzieren den Gesamtbetrag um 750 EUR, wenn Sie sich von Anfang an für eine PowerVario 2-Kombination anmelden.
 

kostenfreie Informationsveranstaltung

Bitte beachten Sie auch die zugehörige Informationsveranstaltung. Hier stellen wir Ihnen den Vorbereitungslehrgang noch einmal detailliert vor und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Inhalte, Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.

 

Voraussetzungen

Informationen zur Prüfung, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Prüfungsgebühren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter der Industrie- und Handelskammer Dresden, erreichbar unter www.dresden.ihk.de.

Abschlussart

IHK-Prüfungszeugnis (nach Ablegen der Prüfung)

Abschluss

Geprüfter Industriemeister - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH

Art der Veranstaltung

Fortbildung gem. BBiG

Termin zur Veranstaltung

03.05.2024 - 13.05.2026
Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

freie Plätze
Zeitraum
03.05.2024 - 13.05.2026
Präsenzlernen - Flexi
zeitliche Durchführung
Mi, 17:00 - 21:00 Uhr (1x mtl. im Teil 2)
Fr, 17:00 - 21:00 Uhr
Sa, 08:00 - 14:30 Uhr (2x mtl.)
Unterrichtsstunden
900
Zusatzinformationen
Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
Lehrgangsort
IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden
Preis
8.800 EUR
Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
Förderung
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

 

Meisterbonus

Der Freistaat Sachsen gewährt Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister abschließen, eine Zuwendung i. H. v. 2.000 EUR.

Der Antrag auf Auszahlung muss bei der Industrie- und Handelskammer Dresden als der zuständigen Stelle für die Prüfungsabnahme gestellt werden. Mit der Geldleistung soll ein Anreiz für Facharbeiter geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und damit die eigene Qualifikation zu stärken.

Berücksichtigt werden alle Meisterprüfungsteilnehmer, die ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer Kammer in Sachsen abgelegt haben.

IHK Dresden - Beantragung Meisterbonus

 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
anmeldepflichtig
ja
Anmeldefrist
03.04.2024
Ansprechpartner
  • 01.11.2024 - 07.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    01.11.2024 - 07.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mi, 17:00 - 21:00 Uhr (1x mtl. im Teil 2)
    Fr, 17:00 - 21:00 Uhr
    Sa, 08:00 - 14:30 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    900
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    8.800 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Meisterbonus

    Der Freistaat Sachsen gewährt Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister abschließen, eine Zuwendung i. H. v. 2.000 EUR.

    Der Antrag auf Auszahlung muss bei der Industrie- und Handelskammer Dresden als der zuständigen Stelle für die Prüfungsabnahme gestellt werden. Mit der Geldleistung soll ein Anreiz für Facharbeiter geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und damit die eigene Qualifikation zu stärken.

    Berücksichtigt werden alle Meisterprüfungsteilnehmer, die ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer Kammer in Sachsen abgelegt haben.

    IHK Dresden - Beantragung Meisterbonus

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    01.10.2024
    Ansprechpartner
  • docID: D72541