Inhalt

Handel, Logistik und Verkehr

Veranstaltung

Geprüfter Handelsfachwirt

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Fortbildungsprüfung

Beschreibung

Handelsfachwirte gelten durch ihre Berufserfahrung und spezifischen Managementkenntnisse als versierte Branchenspezialisten. Und denen stehen viele Wege offen: in Groß- und Einzelhandelsunternehmen übernehmen sie Führungspositionen im mittleren Management, z.B. als Abteilungs- oder Marktleiter, Sales Marketing Manager oder auch Key Account Manager.

Als Geprüfter Handelsfachwirt haben Sie das große Ganze im Blick. Sie koordinieren alle relevanten Prozesse von  er Warenbeschaffung und -präsentation über die Personal- und Absatzplanung bis hin zu Marketingkonzepten. Und verlieren dabei die betriebswirtschaftlichen Zielvorgaben und Zahlen nie aus den Augen.  urch Ihre Kenntnisse in der Kommunikation, Mitarbeiterführung und Motivation gestalten Sie die Zusammenarbeit ziel- und lösungsorientiert. Mit dem Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt können Sie in das mittlere Management aufsteigen und verantwortungsvolle Führungsaufgaben übernehmen.

Wir vermitteln Ihnen alle Inhalte, die Sie für die IHK-Fortbildungsprüfung benötigen.

Beachten Sie auch unseren Vorbereitungskurs Rechnungswesen für angehende Industriemeister und Fachwirte.

 
 

Durchführungsmodelle

Hier finden Sie eine Übersicht unserer verschiedenen Durchführungsmodelle. 
 

Damit unterstützen wir Ihren persönlichen Lernerfolg

  • Individuelle Betreuung von der Anfrage bis zur Prüfungsanmeldung
  • Kompetente Dozenten, die ihr fundiertes Fachwissen mit größtmöglichem Praxisbezug weitergeben
  • Einen Zugang zur IHK-Online-Akademie: unsere Kommunikationsplattform, die Möglichkeiten zum Austausch bietet und auf der lehrgangsbegleitende Inhalte und Informationen bereitgestellt werden (nur in Präsenzlehrgängen)
 

So profitieren Sie von dieser Weiterbildung

  • Sie erhalten einen bundesweit anerkannten Abschluss auf Bachelor-Niveau
  • Sie gewinnen an Selbstvertrauen und Erfahrung
  • Sie erweitern Ihr Fachwissen und können das Gelernte sofort in der täglichen Arbeit anwenden
  • Sie stärken Ihre berufliche Position und qualifizieren sich für neue, verantwortungsvollere Aufgaben
  • Sie verbessern Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt
 

Erfolg mit Höherer Berufsbildung: Absolventen berichten

Industriemeister, Betriebs- und Fachwirte: 20 Absolventinnen und Absolventen stellen Ihren Werdegang, Ihre Erfahrungen und Erfolge vor. Hier gibts die Broschüre zum Download.

 

Gliederung und Inhalte

  • Unternehmensführung und Steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
  • Handelsmarketing
  • Beschaffung und Logistik
  • Einkauf
  • Vertriebssteuerung
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen als Ausbilder tätig werden möchten, müssen Sie nur noch die praktisch-mündliche Prüfung gemäß AEVO ablegen. Von der schriftlichen Prüfung sind Sie als Geprüfter Handelsfachwirt maximal zwei Jahre nach Ihrem Abschluss befreit.
 
 

PowerVario 2: Vom Fachwirt bis zum Betriebswirt

Sie wollen beruflich bis ganz nach oben? Mit dem Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den Geprüften Betriebswirt, der höchsten Qualifikation im kaufmännischen Bereich. Mit PowerVario 2 bieten wir Ihnen die passende Lehrgangskombination. Der Vorteil: Wir reduzieren den Gesamtbetrag um 750 EUR, wenn Sie sich von Anfang an für eine PowerVario 2-Kombination anmelden.
 

kostenfreie Informationsveranstaltung

Bitte beachten Sie auch die zugehörige Informationsveranstaltung. Hier stellen wir Ihnen den Vorbereitungslehrgang noch einmal detailliert vor und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Inhalte, Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.

Voraussetzungen

Informationen zur Prüfung, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Prüfungsgebühren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter der Industrie- und Handelskammer Dresden, erreichbar unter http://www.dresden.ihk.de.

Abschlussart

IHK-Prüfungszeugnis (nach Ablegen der Prüfung)

Abschluss

Geprüfter Handelsfachwirt

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH

Art der Veranstaltung

Fortbildung gem. BBiG

Termin zur Veranstaltung

07.11.2023 - 20.03.2025 | Präsenzlernen - Klassik | Einstieg noch bis 05.12.2023 möglich!  Dresden

Restplätze
Zeitraum
07.11.2023 - 20.03.2025 | Präsenzlernen - Klassik | Einstieg noch bis 05.12.2023 möglich!
zeitliche Durchführung
Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
Unterrichtsstunden
500
Zusatzinformationen
Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
Lehrgangsort
IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden
Preis
3.350 EUR
Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
Förderung
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
anmeldepflichtig
ja
Anmeldefrist
05.12.2023
Ansprechpartner
  • 07.11.2023 - 30.11.2026 | Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2 | Einstieg noch bis 05.12.2023 möglich!  Dresden + Online

    Restplätze
    Zeitraum
    07.11.2023 - 30.11.2026 | Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2 | Einstieg noch bis 05.12.2023 möglich!
    zeitliche Durchführung
    Handelsfachwirt (07.11.2023 - 20.03.2025)
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr

    Betriebswirt (20.10.2025 - 30.11.2026)
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
    Unterrichtsstunden
    1.170 (500 UStd. Handelsfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    7.370 EUR (3.350 EUR + 4.020 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    05.12.2023
    Ansprechpartner
  • 03.03.2024 - 06.03.2026
    Live-Online-Lernen  

    freie Plätze
    Zeitraum
    03.03.2024 - 06.03.2026
    Live-Online-Lernen
    zeitliche Durchführung
    So, 09:00 - 13:15 Uhr

    Vollzeitwoche: Montag - Freitag: 02.03. - 06.03.2026, 08:00 - 15.00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    435
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.   
    Lehrgangsort
    virtueller Klassenraum
    Preis
    3.650 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    04.02.2024
    Ansprechpartner
  • 03.03.2024 - 30.06.2027
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    03.03.2024 - 30.06.2027
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Handelsfachwirt (03.03.2024 - 06.03.2026)
    So, 09:00 - 13:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Vollzeitwoche: Montag - Freitag: 02.03. - 06.03.2026, 08:00 - 15.00 Uhr (Online-Unterricht)

    Betriebswirt (05.05.2026 - 30.06.2027)
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr (in Dresden)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)    
    Unterrichtsstunden
    1.105 (435 UStd. Handelsfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.  
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtuelles Klassenzimmer
    Preis
    7.670 EUR (3.650 EUR + 4.020 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    04.02.2024
    Ansprechpartner
  • 27.05.2024 - 10.09.2025
    Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    27.05.2024 - 10.09.2025
    Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

     
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    3.800 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.04.2024
    Ansprechpartner
  • 27.05.2024 - 30.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    27.05.2024 - 30.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Handelsfachwirt (27.05.2024 - 10.09.2025)
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (in Dresden)

    Betriebswirt (20.10.2025 - 30.11.2026)
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
     
    Unterrichtsstunden
    1.170 (500 UStd. Handelsfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum
    Preis
    7.820 EUR ( 3.800 EUR + 4.020 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.04.2024
    Ansprechpartner
  • 10.06.2024 - 20.09.2024
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    10.06.2024 - 20.09.2024
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 09:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    3.800 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    13.05.2024
    Ansprechpartner
  • 10.06.2024 - 06.06.2025
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit | PowerVario 2  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    10.06.2024 - 06.06.2025
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Handelsfachwirt (10.06.2024 - 20.09.2024)
    Mo - Fr, 09:00 - 15:00 Uhr

    Betriebswirt (03.02.2025 - 06.06.2025)
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    1.170 (500 UStd. Handelsfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    7.820 EUR ( 3.800 EUR + 4.020 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    13.05.2024
    Ansprechpartner
  • 01.09.2024 - 04.09.2026
    Live-Online-Lernen  

    freie Plätze
    Zeitraum
    01.09.2024 - 04.09.2026
    Live-Online-Lernen
    zeitliche Durchführung
    So, 09:00 - 13:15 Uhr

    Vollzeitwoche: Montag bis Freitag: 31.08. - 04.09.2026, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    435
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.   
    Lehrgangsort
    virtueller Klassenraum
    Preis
    3.650 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    11.08.2024
    Ansprechpartner
  • 01.09.2024 - 30.11.2027
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    01.09.2024 - 30.11.2027
    Präsenzlernen - Flexi | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Handelsfachwirt (01.09.2024 - 04.09.2026)
    So, 09:00 - 13:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Vollzeitwoche: Montag bis Freitag: 31.08. - 04.09.2026, 08:00 - 15:00 Uhr (Online-Unterricht)

    Betriebswirt (12.10.2026 - 30.11.2027)
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)  
    Unterrichtsstunden
    1.105 (435 UStd. Handelsfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. 

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.   
    Lehrgangsort
    Präsenz
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden

    Online
    virtueller Klassenraum
    Preis
    7.670 EUR (3.650 EUR + 4.020 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    11.08.2024
    Ansprechpartner
  • 26.11.2024 - 19.03.2026
    Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    26.11.2024 - 19.03.2026
    Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Unterrichtsstunden
    500
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    3.800 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.10.2024
    Ansprechpartner
  • 26.11.2024 - 30.06.2027
    Präsenzlernen - Klassik | PowerVario 2  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    26.11.2024 - 30.06.2027
    Präsenzlernen - Klassik | PowerVario 2
    zeitliche Durchführung
    Handelsfachwirt (26.11.2024 - 19.03.20263)
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr

    Betriebswirt (05.05.2026 - 30.06.2027)
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    1.170 (500 UStd. Handelsfachwirt + 670 UStd. Betriebswirt)
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    7.820 EUR (3.800 EUR + 4.020 EUR | inkl. 750 EUR Rabatt)
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.10.2024
    Ansprechpartner
  • docID: D13789