Veröffentlicht am: 03.05.2024
Mit dem Beginn des Frühlings steigt nicht nur die gute Laune, sondern auch die Temperaturanzeige klettert nach und nach in die Höhe. Ist unsere persönliche Wohlfühltemperatur erreicht, sprudeln wir geradezu vor Energie und Tatendrang. Doch was, wenn die 30-Grad-Marke geknackt ist und kein Badetag, sondern die Arbeit im Büro auf dem Programm steht?
Selbst bei tropischen Temperaturen haben Arbeitnehmer kein Recht auf „hitzefrei“. Doch wussten Sie, dass Unternehmen ab einer Temperatur von über 30° tätig werden müssen? Laut Fürsorgepflicht, Arbeitsschutzrecht sowie Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, auf heißes Wetter zu reagieren. Geeignete Maßnahmen könnten dabei z.B. Rollos, Getränke, Ventilatoren oder ein früherer Arbeitsbeginn sein.
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