An der Finanzierung beruflicher Weiterbildung sind die Betriebe, der Staat, die Bundesagentur für Arbeit und die Privatpersonen beteiligt. In der Bildungsberatung vor Beginn eines Kurses informieren wir Sie, welche finanzielle Unterstützung es allgemein gibt, welche für Sie unter Umständen in Frage kommen könnte und an welche Einrichtung Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden sollten.
Fördermöglichkeiten
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")
Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten. Weiterführende Informationen gibt es hier: www.aufstiegs-bafoeg.de
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 EUR. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") für Lehrgänge zur Ausbildereignungsverordnung
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in Fortbildungsordnungen das Erlangen der Eignung gemäß Ausbildereignungsverordnung vorgeschrieben ist. Beispiele: Meister, Industriemeister, Personalfachkaufmann, Aus- und Weiterbildungspädagoge.
Weitere Informationen finden Sie in der Beschreibung der Förderung "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG)".
Bildungsgutschein
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Bildungsurlaub
Bildungsurlaub ist das Recht auf jährlich bis zu 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer während der Arbeitszeit. Ausgenommen davon sind aktuell Arbeitnehmer aus Sachsen, Bayern sowie Beamte.
Sprechen Sie uns gern an, ob für Ihre ausgewählte Weiterbildung Bildungsurlaub möglich ist. Wir prüfen dies individuell.
KOMPASS - Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert individuelle und passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Sie einen finanziellen Zuschuss von bis zu maximal 4.500 EUR erhalten.
KOMPASS richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Gefördert werden Qualifizierungen mit einer Mindestdauer von 20 Stunden, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein müssen. Was gefördert wird, ist vom konkretem Bedarf der Solo-Selbstständigen abhängig.
Bitte beachten Sie, dass ein kostenfreies Beratungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle notwendig ist. Die Beratung kann persönlich vor Ort, telefonisch oder online erfolgen. Alle aktuellen Anlaufstellen finden Sie hier.
Meisterbonus
Der Freistaat Sachsen gewährt Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im gewerblich-technischen sowie im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister abschließen, eine Zuwendung i. H. v. 2.000 EUR.
Der Antrag auf Auszahlung muss bei der Industrie- und Handelskammer Dresden als der zuständigen Stelle für die Prüfungsabnahme gestellt werden. Mit der Geldleistung soll ein Anreiz für Facharbeiter geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und damit die eigene Qualifikation zu stärken.
Berücksichtigt werden alle Meisterprüfungsteilnehmer, die ihren Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer Kammer in Sachsen abgelegt haben.
Qualifizierungschancengesetz
Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte. Durch eine Förderung von bis zu 100 % erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Bildungsangeboten und können ihre Qualifikationen erweitern. Dabei schafft dieses Förderangebot eine Entlastung für Unternehmen, welche vor den Herausforderungen des Strukturwandels, der Digitalisierung sowie des Fachkräftemangels stehen.
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung
Gefördert wird die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden.
Zielgruppe sind Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden.
Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.
Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 EUR (für z. B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Nichts dabei?
Eventuell werden Sie in der Fördermitteldatenbank Sachsen fündig.
Neben den genannten Fördermöglichkeiten der verschiedensten Institutionen gibt es die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Weiterbildung als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dies betrifft z. B.
- Lehrgangs-/Seminarentgelte
- Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Lehrveranstaltungen
- Literatur, Lernmittel
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Kosten für die Teilnahme an Lerngruppen