Weiterbildung
Bis wann muss ich mich anmelden?
Sobald Sie sich für eine Weiterbildung bei uns entschieden haben, können Sie sich über unsere Webseite für den gewünschten Termin anmelden. Die Anmeldefristen enden i. d. R. vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn.
Selbst wenn Sie die Anmeldefrist verpasst haben, besteht im Einzelfall die Möglichkeit, noch in den laufenden Kurs einzusteigen. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Was passiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl bei meiner Weiterbildung nicht erreicht wird?
Damit eine Veranstaltung durchgeführt werden kann, ist eine bestimmte Teilnehmerzahl notwendig. Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis zum Ablauf der Anmeldefrist nicht erreicht sein, wird Ihr persönlicher Ansprechpartner Sie kontaktieren und Ihnen ggf. ein individuelles Angebot unterbreiten. Erst wenn dieses durch alle Interessierten angenommen wird, kann die Veranstaltung starten.
Wann steht der konkrete Stundenplan fest?
Sobald absehbar ist, dass ein Lehrgang stattfindet, beginnen wir mit der Stundenplanung. Diese wird für gewöhnlich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn an Sie geschickt. Auf Anfrage kann der Stundenplan auch früher komplett oder in Teilen an Sie ausgereicht werden.
Muss ich immer und regelmäßig teilnehmen?
Berufliche oder private Termine verhindern manchmal eine Teilnahme am Unterricht, dafür haben wir vollstes Verständnis. Wichtig ist, dass Sie den Lehrinhalten weiterhin folgen können und sich letztendlich gut auf eine etwaige IHK-Prüfung oder einen Lehrgangsabschlusstest vorbereitet fühlen. Also: Je häufiger Sie am Unterricht teilnehmen können, desto besser.
Sollten Sie Fördermittel wie z. B. das Aufstiegs-BAföG nutzen, beachten Sie bitte die jeweiligen Fördermittelrichtlinien. Diese verlangen i. d. R. eine Mindestteilnahme bzw. regelmäßige Teilnahme. Wir sind verpflichtet, den Fördermittelgeber über Ihre Anwesenheit zu informieren und führen daher Anwesenheitslisten. Bei Nichtteilnahme bzw. bei zu geringer Teilnahme am Unterricht sind Fördermittelstellen berechtigt, an Sie ausgereichte finanzielle Mittel zu kürzen oder zurückzuverlangen.
Gibt es Ferien bzw. unterrichtsfreie Zeiten?
Bei der Konzeption der Stundenplanung berücksichtigen wir, wenn möglich, Ferienzeiten sowie Brücken- und Feiertage. In den Kursen der Höheren Berufsbildung haben zudem die bundeseinheitlichen Prüfungstermine sowie der zugrunde liegende Rahmenplan höchste Priorität.
Erhalte ich Lernmaterial, das mich bei meiner Weiterbildung unterstützt?
Neben den veranstaltungsspezifischen Skriptunterlagen unserer Dozenten spielen in den Kursen der Höheren Berufsbildung zudem Aktualität und fachliche Richtigkeit auch für die im Unterricht größtenteils eingesetzten IHK-Text- und Übungsbände die entscheidende Rolle. Durch jährliche Überarbeitungszyklen und mehrere Qualitätsprüfstufen trägt die DIHK-Bildungs-GmbH diesem Bedarf Rechnung. Übrig bleibt ein Delta bei Fachthemen wie z. B. Recht und Steuern, welches eine schnellere Aktualisierung erfordert.
Der Aktualisierungsservice für IHK-Text- und Übungsbände schließt diese Lücke. Ein IHK-Expertentandem aus Autor und Prüfer kontrolliert jeden Monat den Textband hinsichtlich Aktualität und fachlicher Richtigkeit. Gibt es Änderungen, werden diese als PDF-Datei online gestellt. Das Ergebnis: Noch mehr Qualität.
Weiterbildung und Arbeit: passt das zeitlich zusammen?
Wir sagen: JA!
Unsere Weiterbildungmaßnahmen finden zum überwiegenden Teil berufsbegleitend, samstags außerhalb der Ferien und abends unter der Woche, statt. In dieser Zeitform dauern unsere Lehrgänge i. d. R. zwischen 12 und 28 Monaten.
Diese Form der Unterrichtsplanung ermöglicht Ihnen die Weiterbeschäftigung im Unternehmen. Der dazu parallele Besuch von Unterricht, Treffen in Arbeits- und Lerngruppen und das Selbststudium fördern im hohen Maße wichtige Schlüsselqualifikationen wie Belastbarkeit und Durchhaltevermögen.
Was ist der Vorteil am Online-Unterricht im virtuellen Klassenraum?
Nicht jeder benötigt eine Präsenzveranstaltung. Unterrichtstermine sind oft durch geschäftliche Termine bereits besetzt und manchmal lernt es sich alleine auch leichter. Webbasiertes Lernen bietet hier gute Alternativen, wenn auch der eindeutige Hinweis wichtig ist: Lernen muss der Einzelne weiterhin – man bildet sich nicht leichter, aber flexibler weiter!
Nur das bei dieser Lernform der Teilnehmer selbst entscheidet, wann und wo er lernt. Die Lerngeschwindigkeit, die Anzahl der Wiederholungen bis zum Überspringen bekannter Inhalte – alles kann individuell und flexibel vom Teilnehmer gesteuert werden. Somit lässt sich viel Zeit, die ansonsten für die An- und Abreise zum Unterrichtsort benötigt wird, direkt für die Weiterbildung nutzen.
Welche technischen Voraussetzungen sind beim Online-Unterricht zu erfüllen?
Für die Teilnahme am Live-Online-Unterricht wird die Verwendung eines PCs oder Laptops mit aktuellem Betriebssystem, einer Webcam, eines aktuellen Browsers sowie die Nutzung eines Headsets empfohlen.
Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Abschlussarten?
Nach Teilnahme an einem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, für welche weder ein Lehrgangsabschlusstest absolviert, noch eine IHK-Prüfung abgelegt werden muss.
Bei IHK-Zertifikatslehrgängen hingegen erhalten Sie ein Zertifikat, das einem bundeseinheitlichen Standard entspricht. Dafür muss ein Lehrgangsabschlusstest erfolgreich absolviert werden.
Fortbildungen der Höheren Berufsbildung enden mit einer IHK-Prüfung. Je nach Veranstaltung entspricht das erworbene Prüfungszeugnis einem bundeseinheitlichen Abschluss auf Bachelorebene (DQR-Niveau 6, z. B. Bilanzbuchhalter, Fachwirt oder (Industrie-)Meister) oder Masterebene (DQR-Niveau 7, z. B. Betriebswirt, Technischer Betriebswirt oder Berufspädagoge).
Mit dem Erwerb eines AdA-Scheins (gem. Ausbildereignungsverordnung) erhalten Sie eine bundesweit anerkannte und einheitliche Qualifikation, die auf Basis einer IHK-Prüfung Ihre Fähigkeit bezeugt, Ausbildungsinhalte vermitteln zu können.
Welche Zahlungsoptionen werden angeboten?
Wir bieten Ihnen folgende Zahlungsmöglichkeiten: Einmalzahlung im Voraus, halbjährliche Teilzahlung oder monatliche Ratenzahlung. Bei Nutzung möglicher Fördermittel, wie z. B. dem Aufstiegs-BAföG, gewähren wir Ihnen ein verlängertes Zahlungsziel von 86 Tagen. Diesen Zeitraum können Sie bequem nutzen, um die Fördermittel zu beantragen und auszahlen zu lassen. Fragen Sie für nähere Informationen gern bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner nach.
Wer unterstützt mich bei der Finanzierung meiner Weiterbildung?
Die häufigste Form der Unterstützung ist das Aufstiegs-BAföG, das bei Maßnahmen der Höheren Berufsbildung in Anspruch genommen werden kann. Dazu gehören aus unserem Angebotsportfolio u. a. folgende Maßnahmegruppen: Betriebswirte, Technische Betriebswirte, Industriemeister, Fachkaufleute und Fachwirte. Eine Beispielrechnung einer Förderung mit Aufstiegs-BAföG finden Sie hier.
Darüber hinaus gibt es noch, differenziert nach Zielgruppen, für Privatpersonen und Unternehmen, unzählige weitere bundesdeutsche und europäische Förderangebote. Diese haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengefasst.
Aufstiegs-BaföG: Welche Formblätter brauche ich für den Antrag und Nachweis?
Im Normalfall benötigen Sie das Formblatt A und eine Kopie der Vertragsbestätigung, die Sie von uns vor Lehrgangsstart erhalten. Weiterhin notwendig sind das Formblatt B für den Bildungsdienstleister sowie das Formblatt Z für die Zulassungs- und Prüfungsstelle, die Industrie- und Handelskammer.
Die Beantragung erfolgt digital auf dieser Webseite.
Weitere detaillierte Informationen sowie Leitfäden hält die Sächsische AufbauBank (SAB) unter www.sab.sachsen.de für Sie bereit.
Ich komme "von außerhalb". Gibt es eine Empfehlung für Übernachtungsmöglichkeiten?
In unserem Gästehaus bieten wir Teilnehmern und Dozenten behaglich eingerichtete Einzel- und Doppelappartements zur Übernachtung. Hier finden Sie eine Sitzecke mit TV zum Entspannen, einen hellen Schreibtisch zum Arbeiten sowie ein eigenes Bad mit Dusche und WC.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.
Sind individuelle Firmenschulungen umsetzbar?
Alle Maßnahmen aus unserem Programm führen wir in der beschriebenen oder in einer abgewandelten Form nach Vereinbarung auch unternehmensintern als Firmenschulung für Sie durch. Selbstverständlich unterbreiten wir Ihnen auch gern für andere Themen ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen.
Lernen Sie uns kennen und testen Sie uns!
Ausbildung
Wie ist das Anmeldeverfahren?
Die Anmeldung zu Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung erfolgt auf unserer Webseite. Ausbildungsunternehmen wählen die Ausbildungsinhalte aus, die wir für sie realisieren sollen und melden dafür ihre Auszubildenden bei uns an.
Im Anschluss daran erhalten die Anmeldenden eine Eingangsbestätigung. In der Folge prüfen wir die Buchung, bei Machbarkeit erhalten die Unternehmen eine Vertragsbestätigung.
Sobald unser interner Planungsprozess es zulässt, erhalten die Unternehmen einen sog. Durchlaufplan für jeden Auszubildenden.
Was ist zum Thema „Berufsschule“ zu beachten?
Für die Anmeldung und generelle Absprachen ist das Ausbildungsunternehmen verantwortlich.
Kann ich mich direkt bei der IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH für einen Ausbildungsplatz bewerben?
Nein. Wir bieten s. g. "Überbetriebliche Ausbildung", bei der wir Ausbildungsinhalte vermitteln, die im Unternehmen nicht ausgebildet werden können oder sollen.
Aus diesem Grund ist immer ein Ausbildungsverhältnis mit einem Unternehmen notwendig. Durch dieses erfolgt die Anmeldung bei uns für Sie.
Zu welchen Zeiten findet die Ausbildung statt?
Die Ausbildung findet bei uns Mo - Do, 07:00 - 15:45 Uhr und Fr, 07:00 - 14:00 Uhr statt. Darin enthalten sind jeweils 30-minütige Frühstücks- und Mittagspausen.
In den Monaten Mai bis September kann die Ausbildungszeit (hitzebedingt) um eine Stunde vorverlegt werden.
Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Bitte melden Sie sich im Krankheitsfall bei Ihrem verantwortlichen Ausbilder. Dessen Kontaktdaten erhalten Sie im Zuge der Einweisung in der jeweiligen Werkstatt. Hilfsweise ist ab 07:00 Uhr unser Foyer unter 0351 2866-590 erreichbar. Die Kollegen helfen Ihnen beim Kontakt mit Ihrem aktuell zuständigen Ausbilder.
Wichtig: Da Sie als Auszubildender einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben, muss die Krankmeldung auch zwingend ggü. diesem Unternehmen erfolgen.
Ich komme "von außerhalb". Gibt es eine Empfehlung für Übernachtungsmöglichkeiten?
Für Auszubildende, die bei uns Maßnahmen der überbetrieblichen Ausbildung absolvieren, stehen als preiswerte Übernachtungsmöglichkeit zwei Wohngemeinschaften zur Verfügung. Diese Wohneinheiten beinhalten jeweils Einzel- und Doppelzimmer, ein Gemeinschaftsbad mit Dusche und WC sowie eine große Küche. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind unter Gästehaus zu finden.
Umschulung
Umschulung: Was ist das eigentlich?
Unter Umschulung versteht man die Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger.
Ziel der Teilnahme an einer Umschulung ist ein Berufswechsel, um z. B. eine berufliche Neuorientierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen in einen veränderten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Wie lange dauert eine Umschulung?
Wir bieten Umschulungen für Berufe an, die eine Regelausbildungszeit von 3,5 Jahren haben. Durch vorhandene Lebens- und Berufserfahrung kann die Dauer auf 28 Monate reduziert werden.
Wie erfolgt die Finanzierung?
Die Umschulung kann in vielen Fällen zu 100 Prozent über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.
Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn eine bestehende Arbeitslosigkeit beendet, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet und/oder bei gesundheitlichen Einschränkungen eine (neue) Erwerbstätigkeit ermöglicht werden soll.
Für Unternehmen, die einen Umschüler überbetrieblich zu uns schicken, gibt es im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes auch Möglichkeiten eines Entgeltzuschusses und anteilige Übernahme der Umschulungskosten für den betreffenden Mitarbeiter.
Weitere Informationen zum Thema Förderung finden Sie hier.
Praktikum während der Umschulung – was ist zu beachten?
Teil einer jeden Umschulung ist ein sechsmonatiges Praktikum in einem Unternehmen. Umschüler sind angehalten, sich selbst einen für die jeweils individuellen Belange passenden Praktikumsplatz zu suchen.
Durch unser Netzwerk von Unternehmen, die in der überbetrieblichen Ausbildung unsere Kunden sind, können wir dabei mindestens Anregungen geben. Darüber hinaus unterstützen wir auch gern bspw. bei der Erstellung von evtl. notwendigen Bewerbungsunterlagen.
Gibt es auch Urlaub während einer solchen Maßnahme?
Bei einer Umschulung sind in der Regel 24 Urlaubstage im Jahr vorgesehen. Wenn die Umschulung überbetrieblich erfolgt, richten wir uns bei der Planung der Lehrgänge nach der individuellen Anzahl der Urlaubstage, die arbeitsvertraglich mit dem Mitarbeiter vereinbart wurden.