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Datenschutz im Unternehmen und der Bürokratieabbau

Information und Erfahrungsaustausch

Beschreibung

Datenschutz ist in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz und vielen anderen Rechtsvorschriften geregelt. Unternehmen müssen diese Gesetze umsetzen und benennen dazu in der Regel einen Datenschutzbeauftragten. Aber auch ohne dessen Hilfe sind die Gesetze einzuhalten, sonst drohen empfindliche Bußgelder (bis zu 20 Mio Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes).

Deshalb gibt es viele Fragen:

  • Was muss man bei der Verarbeitung beachten?
  • Wie werden Cookies eingebunden?
  • Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?
  • Ist das EU-US Data Privacy Framework für uns wichtig?
  • Wie werden die Betroffenen informiert?
  • Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?
  • Wofür gab es bisher Bußgelder? Was lehrt uns das?
  • Was ist bei Homeoffice zu beachten?
  • Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?
  • Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes dokumentiert?

Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden. Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Checklisten und Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt

Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.

Gliederung und Inhalte

Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen

  • Cookie-Banner und Einwilligung nach TDDDG
  • Geplante Änderungen des BDSG und Auswirkungen der "Wachstumsinitiative" der Bundesregierung
  • Datenverarbeitung im Web und in den USA: EU-US Data Privacy Framework
  • Bürokratieentlastungsgesetz; KI-Verordnung; Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was ist datenschutzrechtlich zu beachten?

Auswertung der Tätigkeit von Datenschutz-Aufsichtsbehörden

  • Was lehren Tätigkeitsberichte und Bußgeldverfahren

Arbeitshilfen für betriebliche Datenschutzbeauftragte

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
  • Führung von Verarbeitungsübersichten
  • Risikobewertung und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Verträge mit Auftragsverarbeitern und deren Prüfung
  • Mitarbeiterschulung und Datenschutz-Verpflichtung
  • Erfassung und Meldung von Datenschutzvorkommnissen
  • Dokumentation oder Datenschutz-Management-System (DSMS)
  • Homepages, Cookies, Social Media, Analysetools - was ist zulässig?

Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, Betriebsräte, Personalverantwortliche, Geschäftsführer mit Kenntnissen im Datenschutzrecht


Fragen zum Lehrgang?
Annegret Böker

Art der Veranstaltung
Weiterbildung


Abschlussart
Teilnahmebescheinigung


Termine zur Veranstaltung

Vollzeit

Dresden

535,00 EUR

Lehrgangsort

IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden

Zeitliche Durchführung

Di, 09:00 - 16:00 Uhr

Unterrichtsstunden

8

Sie haben noch Fragen?

Annegret Böker

Vollzeit

Dresden

535,00 EUR

Lehrgangsort

IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden

Zeitliche Durchführung

Do, 09:00 - 16:00 Uhr

Unterrichtsstunden

8

Sie haben noch Fragen?

Annegret Böker

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