Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen stellen an Betriebe, die Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen, hohe Anforderungen in Bezug auf die Fachkunde der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen.
Abfälle zur Beseitigung dürfen gewerbsmäßig nur mit einer Transportgenehmigung der zuständigen Behörde eingesammelt oder befördert werden. Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt sind hiervon freigestellt, wenn sie nicht durch Schadstoffe verunreinigt sind. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung unterliegen bei gewerbsmäßiger Einsammlung oder Beförderung ebenfalls der Transportgenehmigungspflicht. Eine Voraussetzung für die Erteilung der Beförderungserlaubnis ist fachkundiges Leitungspersonal im Betrieb.
Der vorliegende, durch die Landesdirektion Sachesen anerkannte Lehrgang vermittelt Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zum Nachweis dieser Fachkunde.
Hinweis:
Im Lehrgangspreis enthalten sind die umfangreichen Nachschlagewerke "Abfall-Entsorgungs-Trainer" und "Abfallrecht".