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Fachkunde zum Gewässerschutzbeauftragten

Lehrgang gem. WHG mit IHK-Lehrgangszertifikat

Beschreibung

Betriebe, die die Genehmigung besitzen, mehr als 750 Kubikmeter Abwasser pro Tag in Gewässer einzuleiten, sind gemäß § 21a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) verpflichtet, mindestens einen Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz zu bestellen.

Abwässer im Sinne des WHG sind das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser als auch das von Niederschlägen aus den Bereichen befestigter oder bebauter Flächen abfließende Wasser.

Die Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz erwirbt man, indem man sich nach § 21c Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetztes (WHG) entsprechende Kenntnisse verschafft und diese fortlaufend den aktuellen Gesetzmäßigkeiten und Entwicklungen anpasst.

Dieser Forderung des Gesetzgebers entspricht vorliegender Fachkundelehrgang.

Gliederung und Inhalte

  • Grundlagen des Gewässerschutzes
  • Rechtsgrundlagen, insbesondere Landesgesetze und Verordnungen
  • Verwaltungsrechtliche Zuständigkeiten in Sachsen
  • Verwaltungsvollzug abwasserrechtlicher Genehmigungsverfahren anhand praktischer Beispiele
  • Verfahrenstechniken zur Abwasserreinigung
  • Eigenschaften, Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Analytisches Praktikum zur Durchführung einfacher Abwasserkontrollen
  • Möglichkeiten für einen ökonomischen Wassereinsatz/-verbrauch
  • Betriebsbeauftragter - Rechte und Pflichten

Zielgruppe
Mitarbeiter der Unternehmen, die mit Fragen des betrieblichen Umweltschutzes, insbesondere des Gewässerschutzes, betraut sind bzw. in diesem Bereich Verantwortung tragen


Abschlussart
IHK-Lehrgangszertifikat


Termine zur Veranstaltung

Vollzeit

1.100,00 €

Lehrgangsort

IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden

Zeitliche Durchführung

Mo - Fr, 08:30 - 17:00 Uhr

Unterrichtsstunden

38

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Annegret Böker

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  • Berufliche Weiterbildung - individuelle berufsbezogen Weiterbildung
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