Erwerb der Fachkunde gemäß Baustellenverordnung und RAB 30, Anlage C
Die Baustellenverordnung verpflichtet Bauherren, für Baustellen auf denen mehrere Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen oder gegebenenfalls auch mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der auf Baustellen Beschäftigten zu gewährleisten und wesentlich zu verbessern.
Geeignet ist nach den gesetzlichen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen ein Koordinator nur dann, wenn er neben baufachlichen Kenntnissen und einschlägiger Berufserfahrung zum einen über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und zum anderen über spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügt.
In dem Lehrgang werden Ihre bereits vorhandenen arbeitsschutztechnischen Kenntnisse aufgefrischt und auf den aktuellen Stand gebracht.
Hinweis:
Dieser Lehrgang ist in sich geschlossen. Eine Reihenfolge zum Besuch der Lehrgänge nach RAB 30, Anlage B und C ist nicht zwingend vorgeschrieben!