Der Datenschutz hat einen immer größeren Stellenwert in der unternehmerischen Praxis. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz von Rechten und Freiheiten von Betroffenen. Sie verlangt umfassende Dokumentation und deren regelmäßige Prüfung im Sinne eines Datenschutz-Management-Systems. Zur Unterstützung der Geschäftsleitung hat jedes Unternehmen, in dem in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten (Mitarbeiter, Kunden, Interessenten) beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften kann durch Bußgelder mit bis zu 20 Mio. EUR oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.
Im Teil 1 wird die Datenschutzgesetzgebung verständlich vorgestellt. Mustertexte und Formulare sollen helfen, die Datenschutzanforderungen mit akzeptablem Aufwand im Unternehmen umzusetzen.
Der Teil 2 beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS), dem Beschäftigtendatenschutz und mit Telegesetzen, Homepages und mobiler Datenverarbeitung. Dieser Teil ist auch gut geeignet, weitere eigene Fragen einzubringen und Lösungswege zu diskutieren.
Bei bestandenem Abschlusstest erhalten Sie ein IHK-Lehrgangszertifikat zum Nachweis Ihrer Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO.