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Fachkundeseminar zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten - Teil 2

Seminar gem. BDSG mit Teilnahmebescheinigung

Beschreibung

Der Datenschutz hat einen immer größeren Stellenwert, was sicherlich auch den immer häufiger bekannt gewordenen Datenschutzverletzungen in den letzten Jahren geschuldet ist. Die Europäische Union wollte eine einheitliche Datenschutzgesetzgebung erreichen und hat eine EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Ziel ist es, den Schutz von Rechten und Freiheiten von Betroffenen zu stärken und insbesondere den Betroffenen die Kenntnis und Einflussnahme auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Leider ist das Ziel einer einheitlichen Datenschutzgesetzgebung nicht erreicht worden. Deshalb gelten in der Bundesrepublik zusätzlich ein Bundesdatenschutzgesetz und Landesdatenschutzgesetze für den öffentlichen Bereich der einzelnen Bundesländer.

Weiterhin hat jedes Unternehmen, in dem  in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten  (Mitarbeiter, Kunden, Interessenten) beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Die DSGVO verlangt mehr Dokumentation und deren regemäßige Prüfung im Sinne eines Datenschutz-Management-Systems. Die Nichteinhaltung von Datenschutzvorschriften kann durch Bußgelder mit bis zu 20 Mio EUR oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Neben der gravierenden Verschärfung der Bußgeldforderungen wurde die Selbstanzeigepflicht der Unternehmen bei Datenschutzvorfällen eingeführt. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hat das Unternehmen insbesondere bei den neuen Aufgaben zur Vertragskontrolle, -prüfung und -dokumentation und bei der Sicherstellung der weitgehenden Informationsrechte von Betroffenen zu unterstützen.

Der  Teil 2 beschäftigt sich mit dem Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS), dem Beschäftigtendatenschutz und mit Telegesetzen, Homepages und mobiler Datenverarbeitung. Dieser Teil ist auch gut geeignet, weitere eigene Fragen einzubringen und Lösungswege zu diskutieren.

Bei Teilnahme an Teil 1 und Teil 2 und bestandenem Abschlusstest erhalten Sie zusätzlich ein IHK-Lehrgangszertifikat zum Nachweis Ihrer Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO.

Gliederung und Inhalte

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Regelungen nach BDSG
  • Verhältnis von Betriebsverfassungsgesetz und Datenschutz
  • Kontrolle der Personaldatenverarbeitung
  • Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen
  • Betriebliche Regelungen, den Arbeitnehmer-Datenschutz betreffend

Weitere datenschutzrechtliche Vorschriften

  • Datenschutzregelungen und moderne Informationstechnologien
  • Datenschutz in der Telekommunikation - Speicherung von Verbindungsdaten - private und geschäftliche Nutzung des Telefons und deren Auswertung
  • "Telegesetze" und deren Auswirkung auf das Unternehmen
  • Homepage, Cookies, Impressum, Datenschutzerklärung, Zulässigkeit der Prüfung von E-Mail, Internet-Nutzung oder EDV-Nutzung im Unternehmen - Weiterleitung von Mails oder Einsicht in Postfächer

Aufbau eines Datenschutz-Management-Systems (DSMS)

  • Datenschutz-Policy
  • Datenschutz-Richtlinien / Regelungen nach DSGVO und BDSG
  • Prüfung der Aktualität

Abschlusstest

Zielgruppe
Datenschutzbeauftragte mit Grundkenntnissen, vorzugsweise aus dem Grundlagenseminar Teil 1


Art der Veranstaltung
Weiterbildung


Abschlussart
Teilnahmebescheinigung


Termine zur Veranstaltung

Vollzeit

850,00 €

Lehrgangsort

IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden

Zeitliche Durchführung

Mi + Do, 09:00 - 16:00 Uhr

Unterrichtsstunden

16

Zusätzliche Informationen

Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an Teil 1.

Sie haben noch Fragen?

Annegret Böker

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  • Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung
  • Berufliche Weiterbildung - individuelle berufsbezogen Weiterbildung
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