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Jährliche Abwärmemeldung gem. § 17 EnEfG

Praxisnah und prüffest umsetzen

Beschreibung

Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind viele Unternehmen verpflichtet, Abwärmepotenziale systematisch zu erfassen, zu bewerten und jährlich wiederkehrend an die „Plattform für Abwärme“ zu melden (§ 17 Abs. 2 EnEfG). Die Abwärmemeldung ist dabei kein rein formaler Akt, sondern ein prüfrelevanter Bestandteil der gesetzlichen Energieeffizienzpflichten, dessen Nicht- oder Falschmeldung ordnungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere zu folgenden Aspekten häufig Fragen entstehen:

  • Was gilt rechtlich als Abwärme? Welche Abwärmepotentiale müssen gemeldet werden?
  • Welche Anlagen, Prozesse und Medien sind betroffen?
  • Welche technischen und wirtschaftlichen Informationen müssen gemeldet werden?
  • Wie ist mit Unsicherheiten, Schätzungen und fehlenden Messdaten umzugehen?
  • Wie fügt sich die Abwärmemeldung in bestehende Energie- und Umweltmanagementsysteme (z. B. ISO 50001, ISO 14001) ein?

In diesem Kompaktseminar wird Ihnen konkret umsetzbares Praxiswissen vermittelt, um die Anforderungen des § 17 EnEfG systematisch, nachvollziehbar und auditfest zu erfüllen.

Gliederung und Inhalte

  • Rechtlicher Hintergrund
  • Begriffsklärungen
  • Meldepflicht und Meldeumfang
  • Inhalt und Struktur der Abwärmemeldung
  • Praktische Umsetzung der Abwärmemeldung
  • Einbindung in Managementsysteme (ISO 50001, ISO 14001)
  • Prüfung, Kontrolle und typische Fehler
  • Praxisbeispiel und Diskussion

Zielgruppe

  • Energie- und Umweltmanagementbeauftragte
  • technische Verantwortliche
  • Compliance- und Nachhaltigkeitsverantwortliche
  • Führungskräfte, die für die Umsetzung der Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz verantwortlich sind


Fragen zum Lehrgang?
Annegret Böker

Art der Veranstaltung
Weiterbildung


Abschlussart
Teilnahmebescheinigung


Termine zur Veranstaltung

berufsbegleitend

virtueller Klassenraum

195,00 EUR

Lehrgangsort

virtueller Klassenraum

Zeitliche Durchführung

Di, 08:30 - 10:00 Uhr

Unterrichtsstunden

2

Sie haben noch Fragen?

Annegret Böker

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