Seit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) sind viele Unternehmen verpflichtet, Abwärmepotenziale systematisch zu erfassen, zu bewerten und jährlich wiederkehrend an die „Plattform für Abwärme“ zu melden (§ 17 Abs. 2 EnEfG). Die Abwärmemeldung ist dabei kein rein formaler Akt, sondern ein prüfrelevanter Bestandteil der gesetzlichen Energieeffizienzpflichten, dessen Nicht- oder Falschmeldung ordnungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere zu folgenden Aspekten häufig Fragen entstehen:
- Was gilt rechtlich als Abwärme? Welche Abwärmepotentiale müssen gemeldet werden?
- Welche Anlagen, Prozesse und Medien sind betroffen?
- Welche technischen und wirtschaftlichen Informationen müssen gemeldet werden?
- Wie ist mit Unsicherheiten, Schätzungen und fehlenden Messdaten umzugehen?
- Wie fügt sich die Abwärmemeldung in bestehende Energie- und Umweltmanagementsysteme (z. B. ISO 50001, ISO 14001) ein?
In diesem Kompaktseminar wird Ihnen konkret umsetzbares Praxiswissen vermittelt, um die Anforderungen des § 17 EnEfG systematisch, nachvollziehbar und auditfest zu erfüllen.