Datenschutz ist in der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz und vielen anderen Rechtsvorschriften geregelt. Unternehmen müssen diese Gesetze umsetzen und benennen dazu in der Regel einen Datenschutzbeauftragten. Aber auch ohne dessen Hilfe sind die Gesetze einzuhalten, sonst drohen empfindliche Bußgelder (bis zu 20 Mio Euro oder 4 % des weltweiten Umsatzes).
Deshalb gibt es viele Fragen:
- Was muss man bei der Verarbeitung beachten?
- Wie werden Cookies eingebunden?
- Wer ist für Verträge mit Dienstleistern verantwortlich?
- Ist das EU-US Data Privacy Framework für uns wichtig?
- Wie werden die Betroffenen informiert?
- Was ist bei Auskunftsersuchen zu beachten?
- Wofür gab es bisher Bußgelder? Was lehrt uns das?
- Was ist bei Homeoffice zu beachten?
- Wie geht man bei Datenschutzverstößen vor?
- Wie wird die Einhaltung des Datenschutzes dokumentiert?
Diese sollen im Seminar möglichst praxisnah diskutiert und beantwortet werden. Besondere Schwerpunkte sind die Aktualisierung des Wissens, die Information über neue datenschutzrechtliche Regelungen und Hinweise zum Nachweis der Umsetzung des Datenschutzrechts im Unternehmen. Im Seminar werden Beispiele aus der betrieblichen Praxis (natürlich anonymisiert) und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Es werden Checklisten und Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt
Dieses Seminar wird auch als Auffrischungsseminar zum Nachweis der Aktualität der Fachkunde nach Art. 37 (5) DSGVO für bereits tätige/benannte Datenschutzbeauftragte empfohlen.