Seit Mitte Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern laut dem Hinweisgeberschutzgesetz dazu verpflichtet, einen internen Meldekanal für potenzielle Verstöße gegen EU-Recht oder nationales Recht einzurichten. Das Frühwarnsystem ermöglicht es, Hinweise auf Regelverstöße vertraulich weiterzugeben – bei gleichzeitigem Schutz der hinweisgebenden Personen.
Der IHK-Online-Sprint erläutert in drei Terminen à 60 Minuten das Hinweisgeberschutzgesetz und zeigt auf, wie eine Meldestelle im Unternehmen rechtskonform implementiert werden kann. Durch Fallbeispiele lernen Sie außerdem, wie Ihr Unternehmen mit eingehenden Hinweisen in der Praxis ordnungsgemäß verfährt.
Sie lernen
- Inhalte und Intentionen des Hinweisgeberschutzgesetzes zu verstehen,
- die interne Meldestelle einzurichten und in der Belegschaft bekannt zu machen,
- einen Beauftragten der Meldestelle zu ernennen,
- im Fall der Fälle richtig zu agieren.
Die Qualifizierung erfüllt die Anforderung nach §§ 15 Abs. 2, 25 Abs. 2 Hinweisgeberschutzgesetz und dient somit als Fachkundenachweis für Beauftragte der Meldestelle.