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Auf den Punkt gebracht: Sorgfaltspflichten/EU-Omnibuspakete/LkSG - (wie) sind Sie betroffen?

Beschreibung

Unternehmen werden in Zukunft verstärkt in die Pflicht genommen, Menschenrechte, Umwelt und eine gute Unternehmensführung in ihren Aktivitäten zu respektieren. Einige Sorgfaltspflichten wurden auf nationaler Ebene bereits durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. In der EU hatten sich die Mitgliedstaaten im März 2024 ebenfalls auf einen Regelungstext der EU-weiten "Lieferkettenrichtlinie" (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) geeinigt. Neue Entwicklungen haben hier Einzug gehalten. Stichwort: EU-Omnibuspakete. Oft erhalten Unternehmen jeder Größe Anfragen zu den Sorgfaltspflichten. Manche sind im ersten Moment ratlos oder fragen sich: Was hat das eigentlich mit uns zu tun? 

Gliederung und Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen: Welche Vereinfachungen wurden durch die Omnibus-Pakete der EU angestoßen?
  • Anwendungsbereiche: eigener Geschäftsbereich?, unmittelbare Zulieferer?, mittelbare Zulieferer?
  • Selbst wenn Sie nicht im eigenen Geschäftsbereich vom LkSG betroffen sind – wie gehen Sie mit Anfragen Ihrer Geschäftspartner um?
  • Zu welchen Angaben sind auch KMU verpflichtet – und zu welchen nicht?
  • Tipps für die Praxis, Ausblick und Austausch

Zielgruppe

Mitarbeitende aus Handel und Industrie, Verantwortliche und Sachbearbeiter im Bereich der Sorgfaltspflichten, Sachbearbeiter im Import- und Exportbereich, Supply Chain Manager, Produktmanager


Fragen zum Lehrgang?
Ireen Michalsky

Art der Veranstaltung
Weiterbildung


Abschlussart
Teilnahmebescheinigung


Termine zur Veranstaltung

Vollzeit

virtueller Klassenraum

160,00 €

Lehrgangsort

virtueller Klassenraum

Zeitliche Durchführung

Mo, 10:00 - 11:30 Uhr

Unterrichtsstunden

2

Zusätzliche Informationen

Dozentin: AEB Seminare, Fr. Ruth Setzler

Sie haben noch Fragen?

Ireen Michalsky

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