Ab dem 7. Juni 2026 müssen die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) in nationales Recht überführt sein. Für Unternehmen bedeutet das: nachvollziehbare, diskriminierungsfreie und dokumentierte Vergütungsstrukturen werden zur Pflicht, mit Auskunftsansprüchen für Bewerber und Beschäftigte, Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen, gestaffelten Berichtspflichten (ab 100, 150 und 250 Beschäftigten), Joint Pay Assessment bei Entgeltlücken über 5 % und einer Beweislastumkehr im Streitfall. Das bestehende Entgelttransparenzgesetz wird damit deutlich erweitert.
Sie erhalten einen strukturierten Überblick über die neuen Anforderungen, ordnen Ihre eigene Ausgangslage realistisch ein und entwickeln am Ende des Tages einen individuellen Umsetzungsfahrplan für Ihr Unternehmen, inklusive Prioritäten, Verantwortlichkeiten und nächsten Schritten. Sie erhalten fachlichen Input im Wechsel mit Fallarbeit, Reflexion und kollegialem Austausch. Sie arbeiten durchgängig an Ihrer eigenen Unternehmenssituation. Bringen Sie dafür gerne erste Fragestellungen mit.