Inhalt
Veranstaltung
Fortbildung für Sammler, Makler, Transporteure und Beförderer gemäß § 5 (3) AbfAEV
Beschreibung
Die regelmäßige Pflicht zur Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde wird in in § 5 (3) Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV (mindestens alle drei Jahre) vorgeschrieben.
Die Teilnahme an diesem, durch die Landesdirektion Sachsen, anerkannten zweitägigen Seminar erfüllt die gesetzlichen Anforderungen zur Fortbildung und gibt einen Überblick über Neuerungen und gesetzliche Änderungen im Abfall sowie Entsorgungsbereich.
Dieses Wissen ermöglicht es, die Aufgaben als verantwortliche Person in Unternehmen, die gefährliche Abfälle sammeln, befördern, makeln und handeln, fachgerecht auszuführen.
Zudem bietet das Seminar die Möglichkeit zum fachlichen Austausch sowie zur Diskussion betrieblicher Problemstellungen.
Gliederung und Inhalte
- Europäisches und deutsches Abfallrecht
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und untergesetzliches Regelwerk (u. a. Elektro-Elektronikgerätegesetz, Verpackungsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, Bioabfallverordnung) abfallrelevante Entwicklungen, Ausblick auf geplante Änderungen,
- IED-Richtlinie - Anforderungen an die Wirtschaft
- Entsorgungs- und Verwertungsverfahren für gefährliche Abfälle
- Aktuelle Beispiele der Rechtsprechung zum Abfallrecht, Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten
- Produktverantwortung
- Sicherer Umgang mit gefährlichen Abfällen
- Rechtsänderungen im ADR, Einstufung von Abfällen nach ADR, Schnittstellen Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht
- Neuerungen im Arbeitsschutz
Inhalte können gemäß aktuell geltender Entwicklungen im Umwelt-, insbesondere Abfallrecht, variieren.
Zielgruppe
verantwortliche Personen in Abfallsammlungs- und Beförderungsbetrieben | Umweltschutzbeauftragte
Abschlussart
Teilnahmebescheinigung
Unterrichtsform
Präsenzveranstaltung
Veranstalter
IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH
Art der Veranstaltung
berufliche Weiterbildung gem. AbfAEV
Termin zur Veranstaltung