Inhalt

Betriebswirtschaft

Veranstaltung

Geprüfter Betriebswirt (Master Professional in Business Management)

Vorbereitungslehrgang auf die IHK-Fortbildungsprüfung

Beschreibung

Betriebswirte sind echte Management-Strategen, die den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs gewachsen sind. Dank ihrer ökonomischen, ökologischen und sozialen Kenntnisse können Sie betriebswirtschaftliche Strategien entwickeln und auf nationalen wie auch internationalen Märkten nachhaltig umsetzen.

Als Geprüfter Betriebswirt erkennen Sie neue Erfolgspotentiale wie auch Risiken frühzeitig und steuern die betrieblichen Kernprozesse dahingehend. Dabei nehmen Sie auch auf die Auswahl geeigneter Marketingstrategien- und instrumente Einfluss und bewerten Finanzierungsmöglichkeiten und Investitionen unter wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Im Sinne der strategischen Unternehmensziele gestalten Sie das Personal- und Projektmanagement mit und nehmen notwendige Anpassungen vor. 

Wir vermitteln Ihnen alle Inhalte, die Sie für die IHK-Fortbildungsprüfung benötigen.

 
 

Durchführungsmodelle

Hier finden Sie eine Übersicht unserer verschiedenen Durchführungsmodelle. 
 

Damit unterstützen wir Ihren persönlichen Lernerfolg 

Nachfolgendes gilt nur bei den Durchführungsmodellen (Blended Learning, Präsenzlernen - Klassik und
Präsenzlernen - Flexi. Jedoch nicht bei Live-Online-Lernen!
  • persönliche Betreuung und Zeit für Ihre individuelle Fragen vor und während des Lehrgangs
  • Nutzung unserer Kommunikations- und Lernplattform IHK.Online-Akademie
  • Kompetentes Fachdozententeam, die ihr fundiertes Wissen (teilweise in englischer Sprache) mit größtmöglichem Praxisbezug weitergeben
  • Einsatz von zwei interaktiven Planspielen, bei denen die Teilnehmenden in die Rolle der Unternehmensführung schlüpfen und betriebswirtschaftliches Wissen praktisch anwenden
  • Tutoriell begleitete Lernvideos schließen die Themen mit Verständnisfragen sowie kompakten Zusammenfassungen ab
  • Digitale Lernstandskontrollen zur Prüfungsvorbereitung stehen auf der Lernplattform IHK.Online-Akademie zur Verfügung 
* im Lehrgangsentgelt bereits enthalten
 

So profitieren Sie von dieser Weiterbildung

  • Sie erhalten einen bundesweit anerkannten Abschluss auf Master-Niveau (DQR-Stufe 7)
  • Sie erweitern Ihr betriebswirtschaftliche Fachwissen und stärken Ihre Führungskompetenzen
  • Sie bauen Ihre interdisziplinäre Handlungs- und Lösungskompetenz aus
  • Sie gewinnen an Selbstvertrauen und Erfahrung, stärken Ihre berufliche Position und qualifizieren sich für neue, verantwortungsvollere Führungsaufgaben
  • Sie verbessern Ihre Chancen auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt
 

Erfolg mit Höherer Berufsbildung: Absolventen berichten

Industriemeister, Betriebs- und Fachwirte: 20 Absolventinnen und Absolventen stellen Ihren Werdegang, Ihre Erfahrungen und Erfolge vor. Hier gibts die Broschüre zum Download.

 

Gliederung und Inhalte

  • Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
  • Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
  • Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
  • Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
  • Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
     
 

Englisch für angehende Betriebswirte

Da einzelne Aufgaben in der Prüfung auf Englisch beantwortet werden müssen, ist es sinnvoll, wenn Sie zum Prüfungszeitpunkt Business English mindestens auf dem Level B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens beherrschen. Wir bieten Ihnen optional ein zeit- und ortsunabhängiges Online-Fremdsprachentraining mit 6 Monaten Laufzeit, dass Sie - ausgehend von Ihren individuellen Vorkenntnissen - optimal auf die Prüfung vorbereitet.
 

PowerVario 2

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und sich zum "Geprüften Betriebswirt (Master Professional in Business Management)" qualifizieren, verfügen jedoch nicht über einen Fachwirt- oder Fachkaufmann-Abschluss? Dann ist PowerVario 2 Ihre Chance! Mehr Informationen erhalten Sie hier.
 

kostenfreie Informationsveranstaltung

Bitte beachten Sie auch die zugehörige Informationsveranstaltung. Hier stellen wir Ihnen den Vorbereitungslehrgang noch einmal detailliert vor und beantworten Ihnen alle Fragen rund um Inhalte, Ablauf, Kosten und Fördermöglichkeiten.
 

Voraussetzungen


Informationen zur Prüfung, den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Prüfungsgebühren erhalten Sie von dem zuständigen Prüfungssachbearbeiter der Industrie- und Handelskammer Dresden, erreichbar unter www.dresden.ihk.de.

Abschlussart

IHK-Prüfungszeugnis (nach Ablegen der Prüfung)

Abschluss

Geprüfter Betriebswirt (Master Professional in Business Management)

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH

Art der Veranstaltung

Fortbildung gem. BBiG

Termin zur Veranstaltung

08.01.2024 - 24.05.2024
Live-Online-Lernen | Vollzeit  

Restplätze
Zeitraum
08.01.2024 - 24.05.2024
Live-Online-Lernen | Vollzeit
zeitliche Durchführung
Mo, Mi - Fr, 08:30 - 13:30 Uhr
Di, 08:30 - 14:30 Uhr
Unterrichtsstunden
584
Zusatzinformationen
Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. 

Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.   
Lehrgangsort
virtueller Klassenraum
Preis
4.490 EUR
Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
Förderung
 

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
anmeldepflichtig
ja
Anmeldefrist
05.01.2024
Ansprechpartner
  • 05.02.2024 - 07.06.2024
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    05.02.2024 - 07.06.2024
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    05.01.2024
    Ansprechpartner
  • 02.05.2024 - 05.06.2025
    Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    02.05.2024 - 05.06.2025
    Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
     Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.    
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    02.04.2024
    Ansprechpartner
  • 03.06.2024 - 18.02.2026
    Live-Online-Lernen  

    freie Plätze
    Zeitraum
    03.06.2024 - 18.02.2026
    Live-Online-Lernen
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:45 - 21:00 Uhr
    Sa, 09:00 - 12:15 Uhr (1x mtl.)

    Vollzeitwoche: 28.05.2026 bis 03.06.2026, 08:00 bis 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    572
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. 

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.   
    Lehrgangsort
    virtueller Klassenraum
    Preis
    4.490 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    03.05.2024
    Ansprechpartner
  • 22.07.2024 - 22.11.2024
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    22.07.2024 - 22.11.2024
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
      Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
     
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") für Lehrgänge zur Ausbildereignungsverordnung

    Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in Fortbildungsordnungen das Erlangen der Eignung gemäß Ausbildereignungsverordnung vorgeschrieben ist. Beispiele: Meister, Industriemeister, Personalfachkaufmann, Aus- und Weiterbildungspädagoge.

    Weitere Informationen finden Sie hier in der Beschreibung der Förderung "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG)".

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    22.06.2024
    Ansprechpartner
  • 28.10.2024 - 29.11.2025
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    28.10.2024 - 29.11.2025
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") für Lehrgänge zur Ausbildereignungsverordnung

    Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in Fortbildungsordnungen das Erlangen der Eignung gemäß Ausbildereignungsverordnung vorgeschrieben ist. Beispiele: Meister, Industriemeister, Personalfachkaufmann, Aus- und Weiterbildungspädagoge.

    Weitere Informationen finden Sie hier in der Beschreibung der Förderung "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG)".

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.10.2025
    Ansprechpartner
  • 12.11.2024 - 23.07.2026
    Live-Online-Lernen  

    freie Plätze
    Zeitraum
    12.11.2024 - 23.07.2026
    Live-Online-Lernen
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:45 - 21:00 Uhr
    Sa, 09:00 - 12:15 Uhr

    Vollzeitwoche: 28.05.2026 - 03.06.2026, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    572
    Zusatzinformationen
    Dieser Lehrgang wird von unserem Kooperationspartner didaris, einem erfahrenen Online-Spezialisten im Bereich der beruflichen Bildung, durchgeführt. Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    virtueller Klassenraum
    Preis
    4.490 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    03.05.2024

    03.02.2025 - 06.06.2025
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    03.02.2025 - 06.06.2025
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") für Lehrgänge zur Ausbildereignungsverordnung

    Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in Fortbildungsordnungen das Erlangen der Eignung gemäß Ausbildereignungsverordnung vorgeschrieben ist. Beispiele: Meister, Industriemeister, Personalfachkaufmann, Aus- und Weiterbildungspädagoge.

    Weitere Informationen finden Sie hier in der Beschreibung der Förderung "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG)".

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    03.01.2025
    Ansprechpartner
  • 13.05.2025 - 06.06.2026
    Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    13.05.2025 - 06.06.2026
    Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    670
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    14.04.2025
    Ansprechpartner
  • 04.08.2025 - 05.12.2025
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    04.08.2025 - 05.12.2025
    Präsenzlernen - Klassik | Vollzeit
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    04.07.2025
    Ansprechpartner
  • 20.10.2025 - 30.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    20.10.2025 - 30.11.2026
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an! •
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG") für Lehrgänge zur Ausbildereignungsverordnung

    Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn in Fortbildungsordnungen das Erlangen der Eignung gemäß Ausbildereignungsverordnung vorgeschrieben ist. Beispiele: Meister, Industriemeister, Personalfachkaufmann, Aus- und Weiterbildungspädagoge.

    Weitere Informationen finden Sie hier in der Beschreibung der Förderung "Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaföG)".

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    21.09.2025
    Ansprechpartner
  • 05.05.2026 - 30.06.2027
    Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    05.05.2026 - 30.06.2027
    Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    05.04.2026
    Ansprechpartner
  • 12.10.2026 - 30.11.2027
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    12.10.2026 - 30.11.2027
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen

    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    13.09.2026
    Ansprechpartner
  • 04.05.2027 - 30.06.2028
    Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    04.05.2027 - 30.06.2028
    Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Di + Do, 17:00 - 21:15 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    670
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    04.04.2027
    Ansprechpartner
  • 11.10.2027 - 30.11.2028
    Präsenzlernen - Flexi  Dresden + Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    11.10.2027 - 30.11.2028
    Präsenzlernen - Flexi
    zeitliche Durchführung
    Mo + Mi, 17:00 - 21:15 Uhr (Online-Unterricht)
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl. in Dresden)
    Unterrichtsstunden
    670
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.

    Bitte beachten Sie die Technischen Voraussetzungen.  
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    4.770 EUR
    Keine Förderung nach AFBG? Ratenzahlung möglich! Sprechen Sie mich an!
    Förderung
     

    Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ("Aufstiegs-BAföG")

    Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen u. a. nach dem Berufsbildungsgesetz (bspw. Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt) vorbereiten (siehe http://www.aufstiegs-bafoeg.de/).

    Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

    Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. Sie erhalten 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Zudem werden Ihnen auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
    Beispielrechnung Aufstiegs-BAföG

    AFBG-Stelle der Sächsischen AufbauBank

     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    11.09.2027
    Ansprechpartner
  • docID: D113109