Inhalt

Finanz- und Rechnungswesen

Veranstaltung

Fachkraft Rechnungswesen (IHK)

Beschreibung

Ein reibungslos funktionierendes Rechnungswesen ist ein Muss für Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Wo sonst werden Belege und Umsätze gebucht, Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellt und die laufenden Kosten im Blick behalten? Für diese Aufgaben sind Fachkräfte gefragt, die sich im internen und externen Rechnungswesen wie zuhause fühlen.

Mit unserer Weiterbildung zur Fachkraft Rechnungswesen (IHK) bringen wir Sie diesem Ziel ein Stück näher. Der modular aufgebaute Lehrgang beinhaltet die Themenbereiche "Buchführung und Abschluss", "Kosten- und Leistungsrechnung" und "Steuerrechtliche Grundlagen" - gebündeltes Fachwissen, das für jedes betriebliche Rechnungswesen unverzichtbar ist.

Der Abschluss genießt ein hohes Ansehen bei Unternehmen aller Branchen. Wer alle drei Module mit Erfolg abschließt, darf sich über das bundesweit anerkannte IHK-Lehrgangszertifikat Fachkraft Rechnungswesen (IHK) freuen. Und kann darauf aufbauen: mit den Fortbildungen zum Geprüften Bilanzbuchhalter oder Controller.

Gliederung und Inhalte

 

Modul: Buchführung und Abschluss (100 UStd.)

Sie lernen in diesem Modul relevante Geschäftsvorfälle zu erkennen, als Buchungssätze zu formulieren und diese auf den entsprechenden Konten zu buchen.
  • Gesetzliche Grundlagen der Buchführung
  • Inventur, Inventar und Bilanz
  • Buchen auf Bestands- und Erfolgskonten
  • Abschreibung der Anlagegüter
  • Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf
  • Privatentnahmen und -einlagen
  • Organisation der Buchführung
  • Buchungen in wichtigen Sachbereichen
  • Personalbereich
  • Buchhalterische Behandlung der Steuern
  • Debitoren-/Kreditorenbuchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung des Jahresabschlusses
Abschluss pro Modul: IHK-Lehrgangszertifikat nach bestandenem Abschlusstest
 

Modul: Kosten- und Leistungsrechnung (100 UStd.)

Sie erarbeiten sich in diesem Modul einen vertieften Einblick in die kostentechnischen Aufgaben des Rechnungswesens. So ist es Ihnen möglich, belastbare Rückschlüsse auf das Betriebsergebnis sowie auf die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Beschaffungs-, Produktions- und Absatzprozesse im Unternehmen zu ziehen.
  • Kosten- und Leistungsrechnung als Instrument der Unternehmensführung
  • Finanzbuchhaltung als Informationsquelle für die Kosten- und Leistungsrechnung
  • Abwicklung der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Wirtschaftlichkeitskontrolle und Betriebsergebnisrechnung
  • Angewandte Methoden der Kosten- und Leistungsrechnung, Kostenrechnungssysteme
  • Entscheidungsorientierte Informationsaufbereitung der Kosten- und Leistungsrechnung
Abschluss pro Modul: IHK-Lehrgangszertifikat nach bestandenem Abschlusstest
 

Modul: Steuerrechtliche Grundlagen (80 Ustd.)

Das Ziel dieses Moduls ist, das Sie steuerliche Vorgänge beurteilen und entsprechend reagieren können. Dazu werden Sie in die Systematik des Steuerrechts eingeführt und mit den wesentlichen Einzelsteuerarten vertraut gemacht.
  • Grundlagen des Steuerrechts
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuerrecht
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Grundzüge der Besteuerung der Unternehmen
  • Abschreibung und Bewertung von Wirtschaftsgütern
Abschluss pro Modul: IHK-Lehrgangszertifikat nach bestandenem Abschlusstest
   

Voraussetzungen

Modul: Kosten- und Leistungsrechnung
Fundierte Kenntnisse in Buchführung oder Besuch des Lehrgangs Buchführung und Abschluss

Modul: Steuerrechtliche Grundlagen
Fundierte kaufmännische Grundkenntnisse oder Abschluss des Lehrganges Buchführung und Abschluss

Zielgruppe

Unser Lehrgang ist ideal für alle, die sich für eine Tätigkeit im betrieblichen Rechnungswesen qualifizieren wollen, z.B. kaufmännische Angestellte, Neu- bzw. Quereinsteiger oder Berufsrückkehrer.

Abschlussart

IHK-Lehrgangszertifikat

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss aller drei Module erhalten Sie das Gesamtzertifikat "Fachkraft Rechnungswesen (IHK)".

Unterrichtsform

Präsenzveranstaltung

Veranstalter

IHK-Bildungszentrum Dresden gGmbH

Art der Veranstaltung

berufliche Weiterbildung

Termin zur Veranstaltung

21.03.2024 - 22.06.2024
Modul: Steuerrechtliche Grundlagen | Präsenzlernen - Klassik  Dresden

freie Plätze
Zeitraum
21.03.2024 - 22.06.2024
Modul: Steuerrechtliche Grundlagen | Präsenzlernen - Klassik
zeitliche Durchführung
Do, 17:00 - 21:00 Uhr
Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
Unterrichtsstunden
80
Zusatzinformationen
Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
Lehrgangsort
IHK-Bildungszentrum Dresden
Mügelner Straße 40
01237 Dresden
Preis
670 EUR
Förderung
 

Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

 

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

 

Bildungs­gutschein

Link zur ausführlichen Information

Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

 

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte. Durch eine Förderung von bis zu 100 % erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Bildungsangeboten und können ihre Qualifikationen erweitern. Dabei schafft dieses Förderangebot eine Entlastung für Unternehmen, welche vor den Herausforderungen des Strukturwandels, der Digitalisierung sowie des Fachkräftemangels stehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit

 

Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Link zur ausführlichen Beschreibung
anmeldepflichtig
ja
Anmeldefrist
21.02.2024
Ansprechpartner
  • 25.03.2024 - 29.06.2024
    Modul: Buchführung und Abschluss | Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    25.03.2024 - 29.06.2024
    Modul: Buchführung und Abschluss | Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Mo, 17:00 - 21:00 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    100
    Zusatzinformationen
    Bei Nichterreichen der für die wirtschaftliche Durchführung notwendigen Teilnehmerzahl unterbreiten wir Ihnen ggf. ein individuelles Angebot.
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    725 EUR
    Förderung
     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Qualifizierungschancengesetz

    Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte. Durch eine Förderung von bis zu 100 % erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Bildungsangeboten und können ihre Qualifikationen erweitern. Dabei schafft dieses Förderangebot eine Entlastung für Unternehmen, welche vor den Herausforderungen des Strukturwandels, der Digitalisierung sowie des Fachkräftemangels stehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    25.02.2024
    Ansprechpartner
  • 05.08.2024 - 24.08.2024
    Buchführung und Abschluss | Live-Online-Lernen  Online

    freie Plätze
    Zeitraum
    05.08.2024 - 24.08.2024
    Buchführung und Abschluss | Live-Online-Lernen
    zeitliche Durchführung
    Mo - Fr, 08:00 - 15:00 Uhr
    Unterrichtsstunden
    100
    Lehrgangsort
    virtueller Klassenraum
    Preis
    725 EUR
    Förderung
     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    08.07.2024
    Ansprechpartner
  • 27.08.2024 - 15.02.2025
    Buchführung und Abschluss | Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    27.08.2024 - 15.02.2025
    Buchführung und Abschluss | Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Di, 08:00 - 13:15 Uhr
    Unterrichtsstunden
    100
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    725 EUR
    Förderung
     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Qualifizierungschancengesetz

    Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte. Durch eine Förderung von bis zu 100 % erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Bildungsangeboten und können ihre Qualifikationen erweitern. Dabei schafft dieses Förderangebot eine Entlastung für Unternehmen, welche vor den Herausforderungen des Strukturwandels, der Digitalisierung sowie des Fachkräftemangels stehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    29.07.2024
    Ansprechpartner
  • 06.11.2024 - 08.02.2025
    Kosten- und Leistungsrechnung | Präsenzlernen - Klassik  Dresden

    freie Plätze
    Zeitraum
    06.11.2024 - 08.02.2025
    Kosten- und Leistungsrechnung | Präsenzlernen - Klassik
    zeitliche Durchführung
    Mi, 17:00 - 21:00 Uhr
    Sa, 08:00 - 15:00 Uhr (2x mtl.)
    Unterrichtsstunden
    100
    Lehrgangsort
    IHK-Bildungszentrum Dresden
    Mügelner Straße 40
    01237 Dresden
    Preis
    725 EUR
    Förderung
     

    Berufliche Weiterbildung - betriebliche Weiterbildung

    Gefördert werden betriebliche Weiterbildungen für Unternehmen bzw. rechtlich selbständige Betriebe innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 500 Mitarbeitern. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt. Dabei liegt der Fördersatz in der Regel bei 50 Prozent bzw. maximal 4.500 EUR.

    Es wird vorausgesetzt, dass die geschäftliche Niederlassung sowie der Hauptwohnsitz der Teilnehmer im Freistaat Sachsen liegen. Zudem müssen die Gesamtausgaben der geförderten Weiterbildung mindestens 700 EUR (netto) betragen. Generell richtet sich das Förderprogramm an Unternehmer, Selbständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, dual Studierende, Werkstudenten sowie Praktikanten.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB

     

    Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

    Gefördert  werden individuell berufsbezogene Weiterbildungen von erwerbstätigen Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben und deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen bei maximal 3.700 EUR liegt. Dabei beträgt der Fördersatz in der Regel 50 Prozent bzw. 80 Prozent für geringfügig Beschäftigte. Die Absolventen erhalten eine Pauschale von maximal 4.500 EUR.

    Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das Umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

    Weitere Informationen finden Sie dazu bei der SAB.

     

    Bildungs­gutschein

    Link zur ausführlichen Information

    Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

     

    Qualifizierungschancengesetz

    Das Qualifizierungschancengesetz eröffnet neue Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte. Durch eine Förderung von bis zu 100 % erhalten Arbeitnehmer Zugang zu Bildungsangeboten und können ihre Qualifikationen erweitern. Dabei schafft dieses Förderangebot eine Entlastung für Unternehmen, welche vor den Herausforderungen des Strukturwandels, der Digitalisierung sowie des Fachkräftemangels stehen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit

     

    Weiter­bildungs­stipendium der Stiftung Begabten­förderung

    Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Industriemeister oder zum Fachwirt, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse.

    Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von insgesamt 8.100 Euro (für z.B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

    Link zur ausführlichen Beschreibung
    anmeldepflichtig
    ja
    Anmeldefrist
    07.10.2024
    Ansprechpartner
  • docID: D29241